Das AGG verbietet jegliche Benachteiligungen in der Arbeitswelt wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das Gesetz soll die Beschäftigten vor Benachteiligungen schützen und die Vorraussetzungen für ein tolerantes und benachteiligungsfreies Miteinander in der Arbeitswelt schaffen. Bei Verstoß drohen erhebliche Sanktionen. Der Arbeitgeber muss im Betrieb, im Unternehmen oder in der Dienststelle eine Beschwerdestelle benennen, an die sich Arbeitnehmer wenden können, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines Diskriminierungsgrundes des AGG benachteiligt fühlen.
Für Firmen und Behörden, die eine innerbetriebliche Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet haben oder dies vorhaben, geht es jetzt darum die Mitglieder speziell auf ihre Aufgaben vorzubereiten und zu schulen. Der Personalservice PERSONALextern hat ein Spezialseminar zu diesem Thema entwickelt. Das Spezialseminar „Betriebliche Beschwerdestelle in der Praxis“ wendet sich an folgenden Teilnehmerkreis: Mitglieder einer betrieblichen Beschwerdestelle, Geschäftsführer und Personalleiter, die sich mit der Ausgestaltung der betrieblichen Beschwerdestelle beschäftigen müssen. Der externes Seminar findet am 28.11.2008 in Hannover statt. Aufgrund der Teilnahme u.a. von Mitarbeitern des Deutschen Städtetages wird an diesem Termin speziell auch auf die Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes eingegangen. Inhouse-Seminiare zu diesem Thema sind nach Absprache ebenso möglich wie spezielle Organisationsberatungen,
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Karl-Heinz Heuer
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