Um in den Besitz eines Führerscheines der Klasse A und B zu kommen und ein Fahrzeug zu führen, ist es notwendig, die Fahrschule zu besuchen. Dort wird im theoretischen und praktischen Unterricht die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Motorrad, PKW oder LKW gelehrt.
Die Preise der Fahrschule unterscheiden sich, wie auch der Ablauf. In manchen Fahrschulen muss der Fahrlehrling zunächst einmal die Theoriestunden absolvieren und dann die theoretische Prüfung bestehen, bevor er zusammen mit dem Fahrlehrer in der Praxis das Fahren übt. In anderen Fahrschulen hingegen läuft der theoretische Unterricht parallel zu den Fahrstunden. In der Fahrschule erhält der Schüler auch das nötige Lernmaterial.
Möchte man einen Autoführerschein erwerben, ist es Vorschrift, 12 Stunden praktischen Fahrunterricht sowie eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt bzw. Fahrt in der Dunkelheit zu absolvieren, um zur Fahrprüfung zugelassen zu werden. Beim ersten Besuch der Fahrschule muss der Fahrlehrling einige Unterlagen vorlegen. Diese sind der Führerscheinantrag, der Ausbildungsvertrag, einen Sehtest, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf, den Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. über den "Erste-Hilfe-Kurs" sowie ein aktuelles Passbild.
Frühestens 6 Monate bevor der Anmeldende das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht, für die er die Fahrerlaubnis erlangen möchte, kann er den Antrag auf den Führerschein stellen. Frühestens 3 Monate bevor der Interessent das Mindestalter erreicht hat, also 18 Jahre, darf dieser die theoretisch Prüfung ablegen. In Bezug auf die praktische Prüfung handelt es sich um einen Monat.
Das Material, welches für das Lernen benötigt wird, wie auch die Grundgebühr, müssen vor der Ausbildung gezahlt werden. 8 Tage vor der praktischen Prüfung muss die Prüfungsgebühr gezahlt werden. Die Fahrstunde dauert 45 Minuten. So lange dauert auch die Prüfungsfahrt. In den meisten Fahrschulen kann der Motorradführerschein und der PKW-Führerschein gemacht werden. In speziellen auch der LKW-Führerschein. Hierfür ist aber eine Nachschulung bzw. Nachschulungen erforderlich.
Um in den Besitz eines Führerscheines der Klasse A und B zu kommen und ein Fahrzeug zu führen, ist es notwendig, die Fahrschule zu besuchen. Dort wird im theoretischen und praktischen Unterricht die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Motorrad, PKW oder LKW gelehrt.
Die Preise der Fahrschule unterscheiden sich, wie auch der Ablauf. In manchen Fahrschulen muss der Fahrlehrling zunächst einmal die Theoriestunden absolvieren und dann die theoretische Prüfung bestehen, bevor er zusammen mit dem Fahrlehrer in der Praxis das Fahren übt. In anderen Fahrschulen hingegen läuft der theoretische Unterricht parallel zu den Fahrstunden. In der Fahrschule erhält der Schüler auch das nötige Lernmaterial.
Möchte man einen Autoführerschein erwerben, ist es Vorschrift, 12 Stunden praktischen Fahrunterricht sowie eine Autobahnfahrt und eine Nachtfahrt bzw. Fahrt in der Dunkelheit zu absolvieren, um zur Fahrprüfung zugelassen zu werden. Beim ersten Besuch der Fahrschule muss der Fahrlehrling einige Unterlagen vorlegen. Diese sind der Führerscheinantrag, der Ausbildungsvertrag, einen Sehtest, welcher nicht älter als 2 Jahre sein darf, den Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. über den "Erste-Hilfe-Kurs" sowie ein aktuelles Passbild.
Frühestens 6 Monate bevor der Anmeldende das Mindestalter für die jeweilige Klasse erreicht, für die er die Fahrerlaubnis erlangen möchte, kann er den Antrag auf den Führerschein stellen. Frühestens 3 Monate bevor der Interessent das Mindestalter erreicht hat, also 18 Jahre, darf dieser die theoretisch Prüfung ablegen. In Bezug auf die praktische Prüfung handelt es sich um einen Monat.
Das Material, welches für das Lernen benötigt wird, wie auch die Grundgebühr, müssen vor der Ausbildung gezahlt werden. 8 Tage vor der praktischen Prüfung muss die Prüfungsgebühr gezahlt werden. Die Fahrstunde dauert 45 Minuten. So lange dauert auch die Prüfungsfahrt. In den meisten Fahrschulen kann der Motorradführerschein und der PKW-Führerschein gemacht werden. In speziellen auch der LKW-Führerschein. Hierfür ist aber eine Nachschulung bzw. Nachschulungen erforderlich.